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über uns

Der Verein wurde am 25. April 1994 auf Initiative der Sportfreunde Dieter Usemann und Sportfreund Helmut Stern (verst.) als Betriebssportgemeinschaft des Bezirksamtes Köpenick mit 15 Mitgliedern gegründet. Die Schirmherrschaft übernahm der damalige Bürgermeister Dr. Ulbricht. Fußball stand zuerst im Mittelpunkt. In-zwischen konnten acht weitere Abteilungen gegründet werden in denen 340 Mitglieder regelmäßig Freizeitsport betreiben. Jede Abteilung hat eine verantwortliche Leitung.

Der Vorstand sorgt für die Sportstätten und die notwendige Ausrüstung. Zugleich organisiert er in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen Vereinswettkämpfe, das Skatturnier und die Weihnachtsfeier sowie Fahrten zu sportlichen Vergleichen.

MITGLIED werden

Der Aufnahmeantrag ist unter DOWNLOADS auf unserer Homepage abrufbar. Er ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gruppen- bzw. Fachabteilungsleitung zur Bestätigung sowie Weiterleitung an den Vorstand zu geben. Gleiches gilt für das SEPA-Lastschriftmandat (ebenfalls unter DOWNLOADS auf der Homepage).


Wenn alle notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Trainings- sowie ggf. Wettkampfbetrieb erfüllt sind, wird dies von der Gruppen- bzw. FA-Leitung per Unterschrift auf dem Antrag bestätigt und dann zusammen mit dem SEPA-Lastschriftmandat per E-Mail an mitgliederwesen@bezirksameisen.de gesendet.


Grundsätzlich wird in der nächstfolgenden Vorstandssitzung über die Aufnahme entschieden. Der Vorstand tagt in der Regel am 1. Freitag eines Monats. Die Entscheidung wird danach förmlich schriftlich über die Gruppen- bzw. Fachabteilungsleitung an den Antragsteller per E-Mail gesendet.


Der Vereinsbeitrag für ein Mitglied beträgt monatlich 5 Euro. Der Einzug erfolgt quartalsweise.


Kündigung der Mitgliedschaft:


Eine Kündigung erfolgt formlos schriftlich an den Vorstand per E-Mail mitgliederwesen@bezirksameisen.de. Die Kündigungsfrist ist in der Vereinssatzung festgelegt (siehe unter DOWNLOADS).


Die Bestätigung der Kündigung ggf. einschließlich der Löschung der Einzugsermächtigung sowie die Angabe des Datums der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt vom Vorstand förmlich schriftlich an das ehemalige Mitglied (per Briefpost oder E-Mail). Die Gruppen- bzw. Fachabteilungsleitung erhält parallel eine entsprechende Information zum Datum der Beendigung der Mitgliedschaft per E-Mail.

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Satzung 81.39 KB